Abschaffung der EEG-Umlage: billiger war Wärmepumpen-Strom noch nie, dank EEG-Novelle

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Sechs Millionen Wärmepumpen sollen bis 2030 ihren Rollout erfahren. Der Ausbau wird ganz sicher von der EEG-Novelle profitieren. Das dürfte den Zubau an Wärmepumpen deutlich anschieben.

Bundesregierung beschließt Abschaffung der EEG-Umlage

Oft wurden Versprechungen nicht eingehalten. Anders sieht es bei der Abschaffung der EEG-Umlage aus, die die Ampelkoalition einst versprach und zu der sie jetzt Stellung bezogen hat. Mit den angekündigten Maßnahmen sollte der Termin des 1. Juli 2022 eingehalten werden können. Der Strompreis fällt für nicht privilegierte Kunden um satte 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Für Endverwender liegt die Ersparnis sogar bei 4,43 Cent pro kWh. Auf bis zu 190 Euro beläuft sich die Ersparnis bei einem Haushalt mit 3.500 kWh Stromverbrauch. Gerade die schnelle Entlastung der Stromkunden ist das Ziel der Maßnahme. Die Absicherung der Strompreissenkung für Letztverbraucher soll für den Zeitraum Juli bis Dezember 2022 sogar gesetzlich verankert werden. Die Bundesregierung hat dafür einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Nur die EEG-Novelle kann Energie für Verbraucher günstiger machen und eine Entlastung auf Dauer sichern.

Wie viel spart ein Haushalt durch die Abschaffung der EEG‑Umlage?
Jahresverbrauch Einsparung pro Jahr
für privilegierte Kunden
Einsparung pro Jahr
für Endverwender
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt
1.250 kWh 46,54 Euro 55,38 Euro
1.500 kWh 55,85 Euro 66,45 Euro
1.750 kWh 65,15 Euro 77,53 Euro
2.000 kWh 74,46 Euro 88,60 Euro
2.250 kWh 83,77 Euro 99,68 Euro
Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt
2.500 kWh 93,08 Euro 110,75 Euro
2.750 kWh 102,38 Euro 121,83 Euro
3.000 kWh 111,69 Euro 132,90 Euro
3.250 kWh 121,00 Euro 143,98 Euro
3.500 kWh 130,31 Euro 155,05 Euro
Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie)
3.750 kWh 139,61 Euro 166,13 Euro
4.000 kWh 148,92 Euro 177,20 Euro
4.250 kWh 158,23 Euro 188,28 Euro
4.500 kWh 167,54 Euro 199,35 Euro
4.750 kWh 176,84 Euro 210,43 Euro
5.000 kWh 186,15 Euro 221,50 Euro

Viele blicken derzeit mit Sorge auf den Strommarkt

Sollten die Strompreise so hoch bleiben wie bisher oder sogar noch höher klettern, werden Verbraucher allerdings dennoch in den sauren Apfel beißen und mehr bezahlen müssen. Die Versorger reichen die höheren Erzeugungskosten an die Verbraucher weiter, denen nichts anderes übrig bleibet, als die Erhöhungen zu akzeptieren.

Bis zum Jahr 2035 sollen in Deutschland weitgehend erneuerbare Energiequellen den Strombedarf decken. Erst mit der EEG-Novelle wird künftig die Deckung des Strombedarfs durch erneuerbare Energiequellen möglich werden. Nur 65% des Bruttostromverbrauchs werden bis 2030 nach dem aktuellen EEG 2021 durch erneuerbare Energien zu decken sein. Erst im Jahr 2050 wäre damit mit einer Stromerzeugung ohne Treibhausgase zu rechnen. So aber hat sich Deutschland gemeinsam mit Großbritannien und den USA zu einer klimaneutralen Stromversorgung bis 2035 committed.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

 

Worauf wir uns mit der EEG-Novelle freuen dürfen

Mit der EEG 2023 werden bis zum Jahr 2035 nur noch erneuerbare Energien die Stromversorgung Deutschlands abbilden. 80% des Bruttostromverbrauchs sollen bereits im Jahr 2030 durch erneuerbare Energiequellen gesichert werden. Durch eine Anhebung der Ausschreibemengen und Ausbaupfade für Solaranlagen und Windenergieanlagen soll dieses Ziel erreicht werden. Die EEG-Förderung über den Strompreis wird beendet werden, Umlagen auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen werden entfallen.

Die Nutzung erneuerbarer Energien liegt seit der EEG-Novelle im öffentlichen Interesse und ist auch für die öffentliche Sicherheit relevant. Mit gesonderten Gesetzgebungsverfahren sollen Hemmnisse im Ausbau der Windenergie zu Lande aus dem Weg geräumt werden. Werden Solar- und Windprojekte durch Bürgerenergiegesellschaften umgesetzt, müssen diese künftig nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen. Eine Reduzierung der bürokratischen Lasten soll so erreicht werden.

Biomasse soll stärker gefördert werden, wobei hier der Fokus auf hochflexiblen Spitzenlastkraftwerken liegt. Bioenergie soll einen größeren Beitrag zur sicheren Stromversorgung als bisher leisten und dazu gezielt eingesetzt werden.

Werden erneuerbare Energien mit einer wasserstoffbasierten Stromspeicherung kombiniert, ist nun eine Förderung möglich. So will man einen Test ermöglichen für die Speicherung von Energie in Wasserstoff und für die Rückverstromung der im Wasserstoff gespeicherten Energie. Der Erlass der Verordnung soll noch in 2022 erfolgen.

Die Offshore-Netzumlage und die KWKG-Umlage sind nunmehr die einzigen Geltungsbereiche für die bisherige „Besondere Ausgleichsregelung“. Letztere wird künftig an die Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie angeglichen. Im Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) wird sie künftig aufgehen.

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