Zwiespältige Entscheidungen bei gv-Pflanzen in der EU

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In Bezug auf gentechnisch veränderte Pflanzen zeigt die EU eine widersprüchliche Haltung. Während in vielen Mitgliedstaaten gv-Pflanzen und Lebensmittel wenig Zustimmung finden, sind in der EU bereits 97 verschiedene gv-Pflanzen für den Import und die Vermarktung zugelassen. Allerdings gibt es seit 1998 keine neuen Zulassungen für den Anbau von gv-Pflanzen in der EU, da die Anträge politisch blockiert sind und in einer Warteschleife festhängen.

Dilemma: Politische Entscheidungen behindern Zulassung von als sicher bewerteten gv-Pflanzen

Die EU-Gesetze zur Gentechnik erfordern eine gründliche wissenschaftliche Überprüfung für Zulassungsentscheidungen von gv-Pflanzen. Dennoch ist eine politische Entscheidung notwendig, um die endgültige Zulassung zu treffen. Leider führt die Blockadehaltung in den Ausschüssen dazu, dass keine qualifizierte Mehrheit erreicht werden kann. Dieses Dilemma verhindert die Zulassung neuer gv-Pflanzen in der EU.

In der Debatte um gentechnisch veränderte Pflanzen in der EU orientieren sich die nationalen Regierungen oft am öffentlichen Meinungsklima in ihren Ländern. Sie können entweder gegen weitere Zulassungen von gv-Pflanzen stimmen oder sich der Stimme enthalten. Die EU-Kommission muss jedoch die geltenden Rechtsvorschriften umsetzen und die gv-Pflanzen zulassen, die von der Europäischen Lebensmittelbehörde als sicher eingestuft wurden. Die nationalen Regierungen tragen keine Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidungen, da sie darauf vertrauen können, dass die gv-Pflanzen dennoch zugelassen werden und der Import von Agrarrohstoffen weiterhin möglich ist.

Die EU-Kommission beabsichtigt, das Ausschuss-Verfahren zu reformieren, um nationale Regierungen daran zu hindern, sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Zukünftig soll eine einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten ausreichen, um über Zulassungsentscheidungen zu befinden. Enthaltungen und nicht abgegebene Stimmen werden nicht gewertet, und das Abstimmungsverhalten der Mitgliedstaaten soll öffentlich bekanntgegeben werden.

Seit 2015 haben die Mitgliedstaaten das Recht, den Anbau von gv-Pflanzen zu verbieten, die auf EU-Ebene zugelassen sind oder für die ein Antrag gestellt wurde. Dieser Ansatz sollte einen Kompromiss zwischen Befürwortern und Gegnern der Gentechnik ermöglichen, ohne den wissenschaftlichen Grundsatz der Zulassungsentscheidungen zu beeinträchtigen. Jedoch führt die Diskrepanz zwischen nationalen Anbauverboten und formaljuristischen Erlaubnissen auf EU-Ebene zu Verwirrung und Uneinigkeit in der Öffentlichkeit.

Trotz jahrelanger Bemühungen gibt es in der EU keine Fortschritte bei der Zulassung neuer gv-Pflanzen. Dies hat dazu geführt, dass Unternehmen das Interesse an Europa als Markt für gv-Saatgut verloren haben. Insbesondere Landwirte in Spanien und Portugal sind von dieser Entwicklung betroffen, da sie weiterhin gv-Mais anbauen möchten, jedoch auf den bereits 1998 zugelassenen MON810-Mais beschränkt sind. Dadurch bleibt ihnen der Zugang zu neuen und verbesserten gv-Pflanzen verwehrt.

Die Diskussion um gentechnisch veränderte Pflanzen in der EU zeigt einen Widerspruch zwischen politischen Aussagen und tatsächlicher Praxis. Obwohl klare Vorschriften und wissenschaftliche Sicherheitsüberprüfungen existieren, werden pauschale Verbote ohne wissenschaftliche Grundlage nicht unterstützt. Die geplante Reform des Ausschuss-Verfahrens soll die Verantwortung der nationalen Regierungen stärken, aber der Konflikt zwischen Anbauverboten und Zulassungsentscheidungen führt zu Stillstand und Unsicherheit.

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